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Seit April 2007 ist eine weitere Gesundheitsreform in Kraft getreten. Im Zuge dieser Reform haben einige Krankenkassen Verträge mit ausgewählten Arzneimittelherstellern geschlossen. Entsprechend der Neuregelung im Gesetz sind wir verpflichtet, Ihnen bei bestimmten, vom Arzt verordneten Arzneimitteln, ein wirkstoffgleiches, aber Hersteller- festgelegtes Medikament auszuhändigen. Die Regelung betrifft die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen, die einen so genannten Rabattvertrag mit Herstellern abgeschlossen haben. Auf der Homepage der meisten Krankenkassen sind diese Informationen nachzulesen. Link zu Deutschen Krankenkassen Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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